56 Auch eine Belehnung der Liegenschaft wäre – wenn überhaupt – kaum ohne weiteres möglich gewesen. Der Beschuldigte 1 hätte die tatsächliche Werthaltigkeit der Liegenschaft belegen müssen, um einen Kredit erhältlich machen zu können, was ihm nach Ansicht der Kammer aber kaum gelungen wäre. Der Umstand, dass der Beschuldigte 1 während mehrerer Jahre keinen Mieter fand, weist darauf hin, dass die Liegenschaft faktisch nicht vermietbar war, womit keine wesentlichen Erträge erzielt werden konnten.