_ erfolglos. Auch bei der Zwangsverwertung im Frühjahr 2005 war wiederum niemand anders als A.________, der allerdings auch nicht sein eigenes Geld investierte, bereit, auch nur das Mindestgebot von „bloss“ EUR 622‘000.00 [entsprechend rund CHF 1 Mio.] zu bieten. Diese Tatsache bestätigte sich auch 1½ Jahre später, als die „FF.________“ die Residenz P.________ für noch EUR 480‘000.00 erwerben konnte, sich also wiederum niemand fand, der mehr zu zahlen bereit war.