Mit Blick auf die nachfolgenden Verkaufsbemühungen und die drei gescheiterten Versteigerungen kommt das Gericht zum Schluss, dass der im Jahre 1998 mit dem Verkäufer BX.________ vereinbarte Kaufpreis völlig überrissen war. A.________ wollte die Liegenschaft offensichtlich unbedingt haben und hat deswegen kaum Kaufver-