08 001 0015, vgl. hierzu auch Ausführungen zur Rolle des Beschuldigten 1 E. 9.7.1 unten). Es braucht im Übrigen keine speziellen wirtschaftlichen Kenntnisse um zu erkennen, dass das vom Beschuldigten propagierte Ziel nicht erreicht werden konnte, denn dies hätte – wie die Vorinstanz zutreffend ausführte – einen Erhalt der Geldmittel oder Eingänge von weiteren Geldmitteln in erheblicher Höhe bedingt. 9.6 Sicherheit in Form der Residenz P.________ Unter diesem Titel ist zu prüfen, ob die Residenz P.________ eine taugliche Sicherheit für die finanziellen Mittel der Geldgeber gewesen wäre.