Auch Bemühungen des Beschuldigten 1 eine Hypothek zu erlangen, werden von ihm nicht behauptet und sind nicht ersichtlich. Zudem begann der Beschuldigte 1 bereits von Anfang an damit, die Gelder grosszügig zu verbrauchen. Bezüglich seiner Motivation führte der Beschuldigte 1 denn bezeichnenderweise auch aus, bei der Gründung der O.________ sei es ihm um die Rettung der Residenz P.________ gegangen (pag. 08 001 0015, vgl. hierzu auch Ausführungen zur Rolle des Beschuldigten 1 E. 9.7.1 unten).