Das Gericht erachtet demgemäss eine Verwendung von rund CHF 2,4 Mio. als beweismässig erstellt. Nicht berücksichtigt worden sind in diesem Betrag aber die allgemeinen Betriebskosten wie Mieten, Löhne, etc. und die gesamten Geldverwendungen / Zahlungen von bzw. an A.________ persönlich. Auch in diesem Bereich geht das Gericht davon aus, dass mit den Geldern grosszügig umgegangen wurde und diese praktisch vollumfänglich verbraucht worden sind.