Soweit eine andere Summe (meist höher) eingegangen ist, ist davon auszugehen, dass diese durch die Darlehensnehmer selbst geleistet wurde, da diese wohl Mahnungen (mit zusätzlich geschuldeten Verzugszinsen) erhalten hatten. Diesen überzeugenden Ausführungen bzw. Berechnungen der Vorinstanz, welche im oberinstanzlichen Verfahren unbestritten geblieben sind, schliesst sich die Kammer vollumfänglich an. Es ist davon auszugehen, dass die Kreditraten durch die O.________ mit den einbezahlen Geldern finanziert wurden (vgl. E. 9.5 unten). 9.5 Tatsächliche Verwendung der einbezahlten Gelder