Da diese Liste weitestgehend mit den Angaben in den Verträgen übereinstimmt, kann auf die Liste abgestellt werden, auch wenn entsprechende Verträge in den Akten nicht zu finden sind. - Zur Klärung der Frage, wer die Kreditraten überwiesen hatte, ist die Vorinstanz zutreffend folgendermassen vorgegangen: Bis zum Eingreifen der EBK Ende September 2005 wurden alle Raten durch die O.________ bezahlt, was den Aussagen der Beschuldigten 1 und 2 entspricht. Auch bis und mit 19. Juni 2006 sind diejenigen Raten, welche noch bezahlt worden sind, gemäss vorinstanzlichen Erwägungen noch durch die O.___