18 762 f., S. 79 f. der vorinstanzlichen Entscheidbegründung): - In einem ersten Schritt ist auf die bei der Q.________ und FO.________ erhobenen Kontoauszüge inkl. Informationen zu den Ratenzahlungen abzustellen. - Soweit diese nicht vollständig sind, wird die vom Beschuldigten 1 eingereichte Liste «O.________ Bonitäten/Zinszahlungen» beigezogen. Da diese Liste weitestgehend mit den Angaben in den Verträgen übereinstimmt, kann auf die Liste abgestellt werden, auch wenn entsprechende Verträge in den Akten nicht zu finden sind.