Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass den Einzahlern in die O.________ ein bestimmter Verwendungszweck – konkret die Nutzung als Eigenkapitalnachweis und der Erhalt der Gelder – zugesichert wurde. 52 9.4 Zur Höhe der Kredite sowie der bezahlten Kreditraten (Amortisation und Zinsen) Beweiswürdigend ist die Vorinstanz bezüglich der Frage, in welchem Umfang Kredite gewährt wurden bzw. die O.________ Kreditraten und –zinsen beglichen hatte, von Folgendem ausgegangen (pag. 18 762 f., S. 79 f. der vorinstanzlichen Entscheidbegründung): -