Die Kammer schliesst sich diesen nicht bestrittenen vorinstanzlichen Ausführungen vollumfänglich an. 9.3 Vereinbarung über die Mittelverwendung Die Vorinstanz gelangte bezüglich der vereinbarten Mittelverwendung zwischen den Geldgebern und dem Beschuldigten 1 bzw. der O.________ zutreffend zu folgendem Beweisergebnis: - Darlehens-Vereinbarung Residenz P.__