Als Ausweis dieser Mitteleingänge hat die O.________ den Einzahlern Kapitalscheine über insgesamt CHF 2‘891‘500.00 ausgestellt, davon CHF 16‘000.00 ohne Vertrag (BS.________), insgesamt CHF 50 424‘000.00 für KEV’s, insgesamt CHF 2‘163‘500.00 für KKEV’s und insgesamt CHF 288‘000.00 für R.V.‘s. Für die insgesamt CHF 150‘000.00, die im Rahmen von DV’s entgegengenommen worden waren, waren keine Kapitalscheine ausgestellt worden.