9. Beweiswürdigung O.________ 9.1 Rechtliche Grundlagen der Beweiswürdigung Es kann vollumfänglich auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 18 814 f., S. 131 f. der vorinstanzlichen Entscheidbegründung). 9.2 Bei der O.________ eingegangene finanzielle Mittel Die Vorinstanz hat diesbezüglich zu Recht auf die glaubhaften Angaben der Geschädigten bzw. die vorhandenen Verträge abgestellt. Diese stimmen denn auch im Wesentlichen mit den Angaben der Beschuldigten überein. Der Umstand, dass Geld im von der Vorinstanz festgestellten Umfang in die O.________ einbezahlt wurde, ist denn auch unbestritten geblieben.