Die vorhandenen Kontounterlagen lassen gemäss den zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz keine detaillierten Angaben über die Verwendung der Gelder zu. Anfangs sind vor allem kleinere Bezüge erfolgt, später wurden auch grössere Zahlungen (e-banking und Postschaltergeschäfte) durchgeführt (vgl. hierzu die Aus-