als Auskunftsperson befragt, am 27. Mai 2013 von der Polizei und am 5. März 2014 durch die Staatsanwaltschaft. 8.10 Zu den Konti Vorliegend waren zwei Konti der O.________ bei der FH.________ vorhanden, wobei nur der Beschuldigte 1 zeichnungsberechtigt war. Auf die beiden Konti gingen Mitgliederbeiträge und die Kapitalzahlungen ein (Ausnahme BN.________). Per Konkurseröffnung befanden sich insgesamt noch CHF 113‘297.61 auf den Konti. Die vorhandenen Kontounterlagen lassen gemäss den zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz keine detaillierten Angaben über die Verwendung der Gelder zu.