47 beschrieben. Auf diese Ausführungen kann vollumfänglich verwiesen werden. Es wird darauf verzichtet, diese zu wiederholen (pag. 18 757 ff., S. 74-121 der vorinstanzlichen Entscheidbegründung). Folgende Verträge sind vorhanden (zum Inhalt der Verträge wird auf E. 9.3 unten verwiesen): - Kapital Einzahler Verträge (KEV) - Kleinkredit Einzahler Vereinbarungen (KKEV) - Darlehens-Vereinbarung Residenz P.________ (DV) - Rendite Vereinbarungen (R.-V.) -