Ergänzend zu diesen zutreffenden vorinstanzlichen Ausführungen ist anzumerken, dass nicht sämtliche Geschädigte den Fragebogen, welcher ihnen im Vorverfahren zugeschickt wurde, retourniert haben. Einige der Geschädigten wurden zudem auch polizeilich einvernommen. 8.9.2 Zu den Verträgen mit den Kapitaleinzahlern im Besonderen Die Vorinstanz hat im Folgenden die Aussagen des Beschuldigten 1, welcher sämtliche Verträge unterschrieben hatte, sowie die Dokumente und Angaben der Geschädigten zu den einzelnen Verträgen (unterschieden nach Einzahler Verträge [KEV], Darlehens-Vereinbarung Residenz P.__