Zwischen C.________ [genau: C.________] und der Q.________ bestand ein sog. Vermittlervertrag vom 05./26.06.2003 (pag. 30 004 0012 ff.). Der Vertrag bezieht sich auf diverse Geschäfte, unter denen zwar Bau- und Hypothekar-, aber nicht Kleinkredite aufgeführt sind. Bei erfolgreicher Vermittlung war eine Provision von je nach vermitteltem Geschäft und Höhe der Summe bis zu 2%, in der Regel aber weniger, geschuldet. Der Vertrag wurde seitens der Q.________ am 14.06.2006 mit sofortiger Wirkung gekündigt (pag. 30 004 0024), ohne dass sich aus dem entsprechenden Schreiben ein konkreter Grund dafür ergeben würde.