Die Unterlagen der vor dem Hintergrund der KKEV abgeschlossenen Darlehensverträgen mit der Q.________ waren am 13.06.2014 durch die StA WD bei der FO.________ erhoben worden (pag. 02 002 0061 f. und 0066 f.), auf die diese per 01.01.2007 übergegangen waren (pag. 02 002 0045). In den Akten vorhanden sind 57 Darlehensverträge und die entsprechenden Kontoauszüge, aus denen sich u.a. die Ratenzahlungen ergeben (pag. 30 005 0001 ff.). Gemäss dem Schreiben der FO.________ vom 24.07.2014 (pag. 30 005 0007 f.) seien mit sieben seitens der StA WD ebenfalls konkret angefragten O.________-Kunden keine Verträge geschlossen worden: