Nach der Einzahlung erhielt der Einzahler neben einem Anteilschein als Ausweis der Mitgliedschaft bei der O.________ (z.B. pag. 07 021 0042 [L.________]) einen oder mehrere sog. Kapitalscheine, mit dem / denen die O.________ eine Leistungsverpflichtung gegenüber dem Einzahler im Wert der 46 einbezahlten Summe bestätigte (z.B. pag. 07 021 0039 [L.________]). Die Summe der beiden Rechnungen entspricht in der Regel dem jeweiligen Vertrag (z.B. pag. 07 021 0032 f. [L.________]) und dann dem Zahlungseingang auf einem der beiden FH.