Aus den Akten ergibt sich, dass den Einzahlern nach Vertragsschluss Rechnung gestellt wurde. Eine Rechnung erfolgte für die Anmeldung als Genossenschaftsmitglied und den Zugang zur Verrechnungsplattform, wofür insgesamt CHF 1‘150.00 verlangt wurden (z.B. pag. 07 021 0037 [L.________]). Eine zweite Rechnung erfolgte für die O.________-Kapitalscheine (z.B. pag. 07 021 0038 [L.________]).