Sie sei sehr selbstbewusst aufgetreten und hätte auch gegen die Beschuldigten 1 und 3 opponiert und kritische Fragen gestellt, weshalb er sie auch zur Präsidentin gewählt habe. Von der Kapitalbeschaffung habe sie keine Ahnung gehabt. Aber er habe gedacht, von ihrem eigenen Unternehmen her sei sie prädestiniert für die Rolle gewesen (pag. 18 474 ff.). 8.9 Zu den Dokumenten als objektive Beweismittel 8.9.1 Im Allgemeinen Die Vorinstanz hat zuerst allgemeine Ausführungen zu den vorhandenen Dokumenten gemacht und anschliessend die einzelnen Geschädigten bzw. die durch sie abgeschlossenen Verträge aufgeführt.