__ GmbH aber schon. Ohne den Beschuldigten 1 sei es nicht ganz gegangen, es hätte die AO.________ GmbH und die Verbindungen zu Österreich gebraucht. Gemäss Statuten seien die Gelder, welche in die N.________ geflossen seien, nur als Eigenkapitalnachweis für Banken- bzw. Immobilienkredite bestimmt gewesen. Er wisse nicht, was den Geldgebern erklärt worden sei. Es sei aber richtig, dass bei der N.________ die einbezahlen Gelder für soziale Projekte bestimmt gewesen seien. K.________ bestätigte, dass Eigenmittel eingebracht werden mussten, genaue Zahlen konnte er aber auf Vorhalt nicht bestätigen.