Auf die Frage, was vorgekehrt worden sei, um die Ratenzahlungen aus den KKEV sicherzustellen, erklärte K.________, dass er das nicht mehr wisse. Voraussetzung sei gewesen, dass die Kalkulation gestimmt habe. Diese hätten sie nachgerechnet, rein rechnerisch habe sie funktioniert. Dann habe es die Sicherstellung gegeben, dass das Geld auf dem Bankkonto habe bleiben müssen und es sei garantiert worden, dass die Genossenschaftsanteile zurückgekauft würden. Das habe vorausgesetzt, 44 dass Liquidität vorhanden gewesen sei.