Deswegen gehe er davon aus, dass alle KEV und KKEV denselben Inhalt hätten (EV K.________ vom 05.11.2013, pag. 08 005 0046). Auf entsprechenden Vorhalt erklärte K.________, dass er nicht gewusst habe, dass die Residenz P.________ der O.________ gar nie gehört habe. Das sei ja der Wert, den A.________ immer als Sicherheit erwähnt habe. Wenn A.________ von P.________ gesprochen habe, habe er immer gesagt, dass diese „uns“ gehören würde (EV K.________ vom 05.11.2013, pag. 08 005 0043 f.).