Zudem wären die Verträge betreffend die Kinderheime solche mit dem Staat gewesen, mit garantierten Zuschüssen. In Bezug auf Verwendungszweck und Sicherheiten gelte bei den KKEV dasselbe wie bei den KEV (EV K.________ vom 05.11.2013, pag. 08 005 0036). Auf entsprechenden Vorhalt führte K.________ aus, dass ganz klar sei, dass das Geld für den Eigenkapitalnachweis auf ein Konto hätte gehen müssen und dort hätte verbleiben müssen (EV K.________ vom 05.11.2013, pag. 08 005 0039). Während der Zeit, in der sie tätig gewesen seien, seien die Verträge nicht angepasst oder verändert worden. Deswegen gehe er davon aus, dass alle KEV und KKEV denselben Inhalt hätten (EV K.___