Es könne sein, dass bereits damals von Überschuldung die Rede gewesen sei. Das sei für ihn aber nicht plausibel gewesen, wegen der Residenz P.________, die angeblich einen Gegenwert hätte haben sollen, der viel höher gewesen sei, als alles einbezahlte Geld. Das sei jedenfalls das gewesen, was A.________ allen gesagt habe. Diese sei auch dessen Sicherheit den Banken gegenüber gewesen (EV K.________ vom 05.11.2013, pag. 08 005 0034). Dass es bei der O.________ Probleme mit der Geldverwendung gegeben habe, habe er erst aus einem Schreiben der EBK erfahren, das ihm seine Ex-Frau vorgelegt habe. Die Details habe er erst aus den Einvernahmeprotokollen erfahren (EV K.________ vom 05.11.2013, pag.