Weswegen die EBK so kurz nach der Gründung der O.________ eingegriffen habe, wisse er eigentlich nicht. Eine genaue Begründung habe es nicht gegeben. A.________ habe glaublich einmal eine Bemerkung dazu gemacht, und zwar wegen der Zusicherung der garantierten Rendite, die nicht konform sei. Das wisse er aber nicht von diesem, sondern vom Hörensagen (EV K.________ vom 05.11.2013, pag. 08 005 0033). Er habe bereits im Rahmen des Einschreitens der EBK erfahren, dass das Kapital zweckentfremdet verwendet worden sei, aber Details kenne er nicht. Es könne sein, dass bereits damals von Überschuldung die Rede gewesen sei.