Auf Vorhalt, dass das Bundesgericht gesagt habe, dass die O.________ unerlaubterweise Publikumseinlagen entgegengenommen habe, dass diese also gesetzeswidrig gehandelt habe (Verletzung des Bankengesetzes), führte K.________ aus, die EBK habe einfach alle Genossenschaften aufheben wollen. Es behage der EBK generell nicht, wenn Genossenschaften Geld entgegennähmen (EV K.________ vom 11.01.2008, pag. 08 005 0008).