Anlässlich der Einvernahme vom 11.01.2008 durch das Bezirksstatthalteramt FU.________ führte K.________ aus, dass die O.________ eine Vermittlungsorganisation gewesen sei. Die verschiedenen Vermittler hätten mit der O.________ Vermittlungsverträge gehabt. Im September 2005 sei die EBK gekommen und habe die O.________ stillgelegt. Das Geschäftsmodell sei verboten und die O.________ aufgelöst worden, dies sei alles bekannt und im Internet ersichtlich. Sie hätten das Geschäftsmodell von einem Notar prüfen lassen. Es sei um Bauobjekte und Liegenschaften in Österreich gegangen.