__ GmbH vermittelt. Es sei zu wenig lang gewesen, als dass sie ihre Funktion als Präsidentin hätte ausleben können. Sie hätte sich zuerst in die Position einleben müssen. Ihre Aufgabe sei die Koordination zwischen der N.________ und Spittal gewesen. Die Herren K.________ und E.________ hätten zum Team gehört. Der Beschuldigte 2 sei nicht im Team, aber auch ab und zu vor Ort in Spittal gewesen, soweit sie sich erinnere. Auf Vorhalt ihrer Aussagen im erstinstanzlichen Verfahren betreffend Zivilforderung von CHF 30‘005.00 präzisierte die Beschuldigte 4, es habe sich nur um ein moralisches Zugeständnis gehandelt, finanziell möchte sie die Forderung ablehnen. Das Protokoll sei korrekt.