Fehler hätten sie insofern gemacht, als es zu Querfinanzierungen gekommen sei. Aus ihrer Sicht seien die Gelder zum grossen Teil zweckgebunden verwendet worden. Die Kreditrückzahlungen, die Residenz P.________ und die Investitionen in die Plattform seien zweckgebunden gewesen. Die Zweckgebundenheit der Provisionen könne sie nicht beurteilen, sie habe keine empfangen. Die CHF 8‘000.00 die sie erhalten habe, seien Spesen für die Reisen nach Spittal gewesen. Auf Frage, welche Kompetenzen ihr als Präsidentin der N.________ zugekommen seien, gab sie an, sie seien als Team unterwegs gewesen. Sie hätten zwischen der N.________ und der AO.________ GmbH vermittelt.