hätte bezahlt werden müssen, der Beschuldigte 1 und Herr AW.________ hätten dort gewohnt. Es hätte sie schon belastet, dass sie die Bonitäten nicht mehr hätten zahlen können. Nach den Zahlungen im Dezember 2005 habe die N.________ mehr oder weniger kein Geld mehr gehabt. Auf Frage ihres Verteidigers gab die Beschuldigte 4 an, sie hätte den Durchblick über die Verbindungen zwischen der O.________ und der N.________ nicht mehr gehabt. Der Beschuldigte 3 habe an einer Sitzung dann 39 gesagt, es gebe keine Querfinanzierungen mehr.