Erst anschliessend sei klar gewesen, dass mit dem Trading etwas laufe, wobei der Beschuldigte 3 nie konkret geworden sei. Der Beschuldigte 1 habe anlässlich einer Präsentation vor grösserem Publikum eingestanden, dass er wegen mehrfachen Betrugs im Gefängnis gewesen sei. Sie habe es so verstanden, dass er im Zusammenhang mit seiner Idee im Gefängnis gewesen sei. Die Zivilforderung von I.________ in der Höhe von CHF 30‘005.00 anerkenne sie. Auf Nachfrage des Gerichts führte die Beschuldigte 4 weiter aus, hinter der N.________ sei ein sozialer Aspekt gestanden.