Stein des Anstosses sei gemäss dem Beschuldigten 1 aber der Barbetrag von CHF 80.00 auf der Verrechnungsplattform gewesen. Es sei nicht entschieden worden, generell keine neuen Geldgeber mehr zu suchen, der Beschuldigte 3 und K.________ hätten weiterhin Kapitalgeber gesucht. Auf Frage gab die Beschuldigte 4 an, dass sie ab März 2006 nicht mehr mit Zahlungen der Kreditraten befasst gewesen sei. Sie hätten die Gelder ausgegeben, weil der Beschuldigte 3 zwischen Januar und März 2006 überzeugend erklärt habe, dass Geld aus Tradinggeschäften kommen werde.