__ stattgefunden. Sie sei der Meinung, dass die Gelder bestimmungsgemäss eingesetzt worden seien. Sie könne nicht sagen, ob die Kapitalgeber damit einverstanden waren, dass die Gelder für ihre Honorare verwendet wurden. Sie hätten aber vollen Einsatz geleistet, was auch honoriert werden müsse. Nach Dezember 2005 sei entschieden worden, keine neuen Kleinkredite mehr zu suchen, da der Beschuldigte 3 eine grosse Zahlung in Aussicht gestellt habe. Es habe sicher einen Zusammenhang mit der EBK gegeben. Stein des Anstosses sei gemäss dem Beschuldigten 1 aber der Barbetrag von CHF 80.00 auf der Verrechnungsplattform gewesen.