Es wäre nach Ansicht des Beschuldigten 1 suspekt gewesen, eine Summe in dieser Höhe abzuheben. Der Beschuldigte 3 habe aber Druck gemacht. Es sei sowohl darum gegangen gegenüber der Bank nicht aufzufallen, als auch um die Höhe des Honorars des Beschuldigten 3. Es sei vor Weihnachten gewesen, sie seien unter Druck gestanden und hätten die Bonitäten bezahlen müssen, weswegen sie dann trotzdem die Auszahlung getätigt hätten. Es seien nur sie vier gewesen, die bei der N.________ an Sitzungen teilgenommen hätten, teilweise unter Beisitz von AX.________. Die N.________ Sitzungen hätten immer im Anschluss an andere Sitzungen und Seminare in FU.________ stattgefunden.