auf Geheiss des Beschuldigten 1 übernehmen müssen. Ihre Entschädigungen hätte sie als angemessen empfunden, mit dem Honorar des Beschuldigten 3 seien sie aber nicht einverstanden gewesen. Auf Nachfrage führte sie aus, dass alles was während des Betriebs der N.________ gemacht worden sei, zusammen entschieden worden sei, insbesondere die Kündigung von Herrn AW.________. Sie sei ausführendes Organ gewesen. Der Beschuldigte 2 habe von ca. November 2005 bis Januar 2006 auch mitentschieden, er habe auch zum Gremium gehört. Der Beschuldigte 1 sei eine zentrale Grösse bei der N.________ gewesen. Er habe die Leute gekannt, das Kinderdorf sei sein Baby gewesen. Bei der N.___