Sie hätte den Durchblick nicht gehabt und sei nur die Marionette des Beschuldigten 3 gewesen. Sein direktiver Stil sei damals korrekt gewesen, teilweise sei sie mit seinen Entscheiden aber nicht einverstanden gewesen, so als er auf eigene Faust die Statuten gemacht habe und sie als Präsidentin nicht involviert worden sei. Mit Österreich hätte sie nichts zu tun gehabt. Über die Auszahlungen im Dezember und Januar 2005 und 2006 habe einzig der Beschuldigte 3 entschieden. Sie hätten auch offene Rechnungen der O.________ der Herren AJ.________, AW.________ und von der Villa in FM.________ auf Geheiss des Beschuldigten 1 übernehmen müssen.