Sie selber habe über die Verrechnungsplattform ayurvedische Medizin und Coaching-Beratungen angeboten. Kunden habe sie auf diese Weise keine gewonnen, dafür seien damals noch zu wenig Teilnehmer vorhanden gewesen (EV G.________ vom 01.11.2013, pag. 08 006 0061). Sie habe bei der O.________ kein Geld investiert, sie habe weder Geld noch einen Job gehabt. Verdient habe sie dort allerdings auch nichts, sie habe nur Spesen gehabt. Das Geld hätten andere verdient (EV G.________ vom 01.11.2013, pag. 08 006 0062).