Diese sei als O.________-Zentrale angedacht gewesen. Wenn gemäss den Vertragsbestimmungen die Gelder nur für den Eigenkapitalnachweis hätten verwendet werden dürfen, stimme es, dass man den Erwerb von Gesellschaften, den Kauf, die Renovation oder den Betrieb der Residenz P.________ nicht mit diesen Geldern hätte finanzieren dürfen (EV G.________ vom 01.11.2013, pag. 08 006 0044). Die AI.________ Associates bzw. AD.________.ag sei eine Gesellschaft von AJ.________ gewesen. Das sei eine für die O.________ ganz massgebliche EDV-Firma gewesen, über die AJ.________ die Verrechnungsplattform umgesetzt habe (EV G.________ vom 01.11.2013, pag. 08 006 0045 f.).