2.3.7.3 Einvernahme vom 01.11.2013 Sie habe gewusst, dass bei der O.________ Gelder einbezahlt worden seien. Sie habe angenommen, dass die Gelder für die Verwaltung und die Verrechnungsplattform gedacht gewesen seien. Ihres Erachtens hätten damit noch keine Kinderheim-Projekte finanziert wer-den sollen. Das sei erst mit der N.________ gekommen. Bei der O.________ sei es primär um die Verrechnungsplattform gegangen (EV G.________ vom 01.11.2013, pag. 08 006 0039).