Genaues wisse sie nicht (EV G.________ vom 31.10.2013, pag. 08 006 0034). E.________ sei professionell gewesen und habe den Durchblick gehabt. Dieser habe noch zu O.________-Zeiten z.B. im Zusammen-hang mit Geld, das ein Restaurant beansprucht habe, um Schulden zu bezahlen, entgegen den Plänen von A.________ gemeint, dass sie [gemeint wohl: die O.________] das Geld nicht ausgeben könnten, bevor es wirklich verdient sei. Es sei dann nicht zu einer Auszahlung an das Restaurant gekommen. Ab diesem Zeitpunkt habe sie sich mehr nach E.________ als nach A.________ orientiert, weswegen sie auch eher zur „Gruppe E.________“ gezählt werde (EV G.________ vom 31.10.2013, pag. 08 006 0034).