Die Geschäftsleitung der O.________ habe klar A.________ inne gehabt. Dieser habe immer nur Informationen gegeben und Sachen nicht vorgängig besprochen (EV G.________ vom 31.10.2013, pag. 08 006 0026). Sie selber sei bis zur N.________ bezüglich der Geldverwendung nicht involviert gewesen. Die Aussagen von E.________, dass sie das Bedürfnis gehabt habe, dass alles mit rechten Dingen zugehe, sei richtig. Sie habe Bedenken gehabt, dass Geld an jeden geflossen sei, der irgendein Projekt gehabt oder sonst Geld gebraucht habe. Als sie für die N.________ verantwortlich gewesen sei, habe sie gesagt, dass das so nicht gehe und die Gelder nur zweckgebunden einzusetzen seien (EV G.__