vom 13.06.2008, pag. 08 006 005). Sie habe bei der O.________ keine Leute akquiriert (EV G.________ vom 13.06.2008, pag. 08 006 006). Sie kenne E.________ und K.________. E.________ habe die Vermittler gepusht, Anteilscheine zu verkaufen und sei, so wie sie das heute sehe, ein Blender. Zuerst habe sie einen sehr guten Eindruck von ihm gehabt, am Schluss der Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der N.________ habe sie erfahren, dass dieser Geld unterschlagen habe. Es habe sich um nicht weitergeleitete Provisionen gehandelt (EV G.________ vom 13.06.2008, pag. 08 006 007).