Es habe einen „Guru“, A.________, gegeben, der einen zinslosen Zahlungsverkehr via Internet ins Leben gerufen habe. Mit dem Geld, welches dieser über die O.________ eingenommen habe, habe dieser die Liegenschaft P.________ zurückgekauft (EV G.________ vom 13.06.2008, pag. 08 006 001 f.). Die O.________ und die AP.________ hätten die Geschäftsidee gehabt, dass die Leute Kredite für den Kauf der Anteilscheine dieser Gesellschaften aufnehmen und die Gesellschaften die Raten der Kredite bezahlen würden (EV G.________ vom 13.06.2008, pag. 08 006 002).