Ihm sei es darum gegangen, das Projekt in Österreich zusammen mit dem Beschuldigten 1 zu verwirklichen. Sie hätten Meinungsverschiedenheiten gehabt, dessen Art zu arbeiten habe seiner nicht entsprochen, weswegen sie dann einen Schlussstrich gezogen hätten. Auf Frage bestätigte der Beschuldigte 3, dass er bei der O.________ Geldbeschaffer gewesen sei und hierfür eine Provision erhalten habe. Er habe nicht hinterfragt, dass die Leute einen Kleinkredit hätten aufnehmen müssen mit über 10 % Zins. Auf Frage, wovon die Provisionen und Zinsen bezahlt worden seien, führte er lediglich aus, das habe er vom Beschuldigten 1 erhalten. Die Gesellschaft hätte ja Wert gehabt.