Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Beschuldigte 3 aus, er bestätige seine bisherigen Aussagen. Er bedauere die finanziellen Verluste, die den Genossenschaftern entstanden seien, umso mehr, als seine nähere Familie ebenfalls geschädigte worden sei. Sie, die die Idee verbreitet hätten, würden die Verantwortung für die Verluste trage. Ihm stelle sich aber die Frage, wie das Sys- 33 tem funktioniert hätte, wenn die EBK nicht eingegriffen hätte. Zu den Verlusten sei es gekommen, weil die Behörden definitiv entschieden hätten, dass sie nicht mehr weitermachten dürften.