Auf Vorhalt seiner Aussage, wonach er insgesamt rund CHF 30‘000.00 an die Liquidatoren bezahlt habe, führte E.________ aus, dass er während etwa zwei Jahren monatlich CHF 790.00 an die Liquidatoren bezahlt habe. Es treffe nicht zu, dass er neben den Lohnpfändungen noch CHF 20‘000.00 an die Liquidatoren geleistet habe, er sei vielmehr bis zum Betrag von CHF 20‘000.00 bzw. CHF 25‘000.00 gepfändet worden (EV E.________ vom 25.01.2017, pag. WSG 18 489). Er habe erst im Zeitpunkt der Liquidation der O.________, d.h. als die EBK eingegriffen hatte, gemerkt, dass die Provisionen aus den einbezahlten Geldern bezahlt worden seien (EV E.________ vom 25.01.2017, pag. WSG 18 489).