__ bestand (EV E.________ vom 25.01.2017, pag. WSG 18 487 f.). Er wisse, dass die EBK eingeschritten sei, ihm sei aber der genaue Vorwurf an die O.________ nicht bekannt. Dass A.________ einmal im Gefängnis gewesen sei, sei bekannt gewesen. Er glaube sich daran zu erinnern, dass A.________ bereits eine Verrechnungsplattform gehabt habe. Was genau der Vorwurf gewesen sei, habe er nicht gewusst. Er habe gewusst, dass A.________ im Gefängnis sein Buch geschrieben habe, welches er auch gelesen habe (EV E.________ vom 25.01.2017, pag. WSG 18 488).